Verkehrspsychologische Beratung

Wer in der Probezeit mit einem schweren oder zwei leichteren Delikten sowie - nach Teilnahme am angeordneten Aufbauseminar – mit weiteren Delikten aufgefallen ist, dem empfiehlt die Fahrerlaubnisbehörde die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

Was ist die verkehrspsychologische Beratung?

„In der verkehrspsychologischen Beratung soll der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe veranlasst werden, Mängel in seiner Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und die Bereitschaft zu entwickeln, diese Mängel abzubauen“ (StVG § 2a (7)). Gemeinsam mit dem Verkehrspsychologen werden die Hintergründe (Ursachen) der Regelverstöße sowie Wege zur Vermeidung weiterer Auffälligkeiten erarbeitet, um ein Anwachsen des Punktestandes oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermeiden. Die Beratung umfasst 3 Einzelgespräche; zwischen dem ersten und letzten Termin sollen mindestens 14 Tage liegen. Die Gespräche finden in meiner Praxis in Mülheim an der Ruhr statt.

Ablauf: Sie melden sich telefonisch an und vereinbaren den ersten Gesprächstermin, bei dem Sie einen Vertrag über die Teilnahme an der Beratung abschließen und die Gebühr bezahlen. Am Ende der Sitzung wird ein Termin für die beiden folgenden Gespräche vereinbart. Als Nachweis über die Teilnahme an der Beratung erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde oder beim Richter einreichen können.

Termine (dienstags + mittwochs) nur nach telefonischer Anmeldung unter 0208 / 3 30 31

Stand April 2022